Korporalschaften

In der Jahreshauptversammlung im Jahr 2009 wurde die Gründung von zwei Korporalschaften beschlossen. Als Unterscheidungsmerkmal der Korporalschaften wurde die Zugehörigkeit zu Ober- bzw. Unterdorf festgelegt, wobei die Ortschaften Günsen zum Unterdorf und Rhonard zum Oberdorf gezählt werden.

 

Die Korporalschaften verwalten sich ohne Mitwirkung des Vorstandes. In den entsprechenden Korporalschaftsversammlungen werden jeweils  Korporalschaftsführer sowie Stellvertreter aus den Reihen der Schützen gewählt.